Nun, dann wundert es uns, dass Herr Brunsen, der ja soviel von Recht und Ordnung hält und auf die Einhaltung von AGB's zwei Profile bei Facebook hat, mit denen er dort Gruppen administriert und dort kostenlos Werbung für seine Homepage zu machen:

Komisch, dass die Namen irgendwie alle beide gleich klingen, obwohl der eine ja laut URL Kai Meyer heißt, angeblich, aber beide Chef von "Verliebt-im-Norden.de" sein sollen, obwohl es da nur einen Chef gibt.
Wie somit nachgewiesen, besitzt Herr Brunßen somit zwei Facebook-Profile.
Mal sehen, was die AGB's von Facebook dazu sagen:
Ach Schade! Nur ein einziges Konto! Aber da steht ja auch "erstellen". Vielleicht beruft er sich ja darauf, dass er "Kai Meyer" gar nicht erstellt hat, sondern einfach nur geschenkt bekommen hat. Aber auch dann wäre die Zustimmung von Facebook notwendig (siehe Punkt 9).
Damit wäre bewiesen, dass sich der Herr, der gerne zensiert und nichts von Rede- und Meinungsfreiheit hält, sich dabei auf seine AGB's beruft, nichts davon hält, sich an andere AGB's zu halten, wie in dem Fall Facebook.
Und was lernen wir noch daraus? Richtig! Er ist ein