Montag, 28. August 2017

Verliebt im Norden, Teil II

Wir hatten vor kurzem über die Seite "Verliebt im Norden" berichtet und baten den Admin um eine schriftliche Stellungnahme, warum man gegen das Grundgesetzt verstößt und gewisse Sachen zensiert und löscht, während man andere stehen lässt.

Und obwohl man unseren Beitrag brav gelesen hat:


liegt uns bis heute keine schriftliche Stellungnahme vor.

Statt dessen kommentierte man nur die Sachen dort intern:


Jetzt beruft man sich also einmal auf die AGB's und auf Facebook, welches Zensoren hat, wegen der Störerhaftung.

Das mag vom Grundsatz her stimmen, dass in Deutschland illegales gelöscht werden sollte, jedoch klappt das bei Facebook jedoch bekanntlich nicht besonders gut und wir hätten dann auch da wieder das Problem mit dem Art. 5 GG, der freien Rede.

D.h. jeder gemeldete Kommentar müsste dann eigentlich von einem Anwalt, Staatsanwalt oder Richter auf Vereinbarkeit mit dem deutschen Recht überprüft werden, da man sich sonst so oder so strafbar macht.

Und der Einwand mit dem Kommentar. Finden wir interessant, denn neben dem Beispiel Facebook, dessen AGB ja oft genug gegen deutsches Recht verstoßen.

Und wie weit eine AGB-Klauses rechtlich bestand hat, die das Recht auf freie Meinungsäußerung untergräbt, ist zweifelhaft, so hatten wir ja nachgewiesen, dass mit den Zitieren aus Nachrichten gerechnet werden muss und man gemäß Persönlichkeitsrecht sogar ein Anrecht auf korrektes Zitieren hat.
Somit dürfte eine solche AGB-Klausel unwirksam sein.

Und für den Hase68 haben wir dann noch mal etwas ganz besonderes: