Was man da so trifft, sind Personen wie die bekannte Borderlinerin Kerstin Knöller:
Also Personen so ab Alter 45 Jahre und aufwärts.
Und darunter vermutlich auch etliche beziehungsunfähige und Borderliner.
Einige Personen unter 40 waren zwar auch vertreten, aber das sind dann auch eher so die Variante:
„Ich bin nur hier, um mich zu präsentieren und Komplimente zu erhaschen, ich suche gar nicht“, weshalb diese Personen auch schon seit Jahren dort Mitglied sind und es zum Bsp. auch nicht mal nötig haben, auf Nachrichten zu antworten und sei es nur mittels der „Ich habe kein Interesse“-Funktion.
Wir hatten da mit zwei Personen zu tun, bei denen hoffen wir, dass wir sie auf Facebook antreffen werden. Andererseits könnten wir dann so ungeniert über sie berichten.
Die eine Person war der Meinung, dass sie nicht gerne (dort) schreiben würde und übergab die Handynummer für WhatsApp. Wir meldeten uns, sie antwortete auch einmal kurz, aber zu einem Date kam es dann doch nicht mehr. Auch meldetet sie sich nie mehr dort in der Börse oder per WhatsApp, ohne uns zu blocken oder so. Was soll das? Da muss man sich auch nicht wundern, dass sie Singles sind.
Die andere Person war dann eine 50jährige Person, bei der wir uns hinterher nicht sicher waren, ob sie ADHS oder Borderline hat; oder eine Mischung aus beidem.
Wir wunderten uns jedenfalls nicht, dass sie nie verheiratet war, keine Kinder geschweige Enkelkinder hat. Und laut eigener Aussage auch seit einem Jahr kein Sex hatte.
Der Kontakt war erst recht nett und intensiv, auch recht kurzfristig dann via WhatsApp, dann plötzlich kurz vor Schluss ihres Urlaubes kippte die Stimmung und sie zeigte uns die kalte Schulter mit komischen Ausreden, Schuldzuweisungen und alles. Sehr merkwürdig.
Aber solange sie die Menschen nur dort in der Börse verarscht, soll sie es. Sobald wir sie auf Facebook irgendwo entdecken, schlagen wir zu.
Aber zum eigentlichen Kern:
Als wir da testen, ereignete sich etwas, das man als Zensur und Mobbing bezeichnen kann:
Wir finden die Aussagen, die da vom Admin, hier wohl Olav Brunßen, getätigt werden, fragwürdig, genauso wie wir generell gegen Zensur sind.
Tatsächlich meldete sich da jemand zu Wort, stellte das klar und – wurde zensiert, indem man sie löschte:
Da wir gegen Zensur und für Rede- und Meinungsfreiheit sind, haben wir hier den zensierten Kommentar kopiert und posten ihn hier:
>>Interessant. Hier wird also eine Straftat der Person unterstellt, indem gesagt wird, sie hätte gemobbt und das Briefgeheimnis verletzt.
Wikipedia besagt dazu:
„Tathandlung kann das Öffnen des Schriftstückes (Abs. 1 Nr. 1), das Kenntnisverschaffen durch technische Mittel (Abs. 1 Nr. 2) und das Öffnen eines Behältnisses zur Kenntnisverschaffung (Abs. 2) sein.
Die Handlung ist jedoch nur strafbar, wenn sie unbefugt erfolgt. Eine Befugnis kann sich z.B. aus der Organisation des Empfängers (Poststelle eines Unternehmens) ergeben, aus dem Sorgerecht der Eltern, aus gesetzlichen Vorschriften (z.B. im Strafvollzug) oder aus der Einwilligung des berechtigten Empfängers. Ein rechtlicher Betreuer ist nur dann befugt, wenn das Gericht das Anhalten und Öffnen der Post nach § 1896 Abs. 4 BGB gestattet hat.“
Man kann also davon ausgehen, das es nicht verletzt wurde, da die Person ja nicht unbefugt von den Inhalten der Nachrichten erfahren hat, den sie waren ja für sie bestimmt.
Mobbing liege vor, wenn Namen genannt würde und somit jeder wüsste, wer die Nachrichten geschickt hat sowie die Personen in dem Zusammenhang schlecht gemacht wurden. Ich gehe davon aus, das dem nicht so war.
Darüber hinaus wird unterstellt, die Person hätte nicht die Erlaubnis zum Veröffentlichen gehabt. Wurde die Person danach gefragt, ob sie die Erlaubnis hat? Vielleicht lag sie ja vor.
Unabhängig davon ist das Zitieren aus Briefen heraus ja sogar explizit erlaubt bzw. muss regelmäßig hingenommen werden, wie man hier
http://www.123recht.net/Indirektes-Zitieren-aus-Briefen-erlaubt-__f348276.html
und hier
http://www.internet-law.de/2013/10/darf-man-fremde-e-mails-im-netz-veroeffentlichen.html
nachlesen kann. Von einer Straftat und Verletzen der Persönlichkeitsrechte kann also keine Rede sein.
Im Gegenteil!
Wie man hier
http://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/allgemeine-persoenlichkeitsrechts-medienrecht/
unter Punkt 8 nachlesen kann:
„8. Schutz vor Entstellung und Unterschieben von Äußerungen
Der Schutz vor Entstellung und Unterschieben von Äußerungen umfasst unter anderem auch den Anspruch darauf, von anderen korrekt zitiert zu werden.“
Die Personen hätten sich also beschweren können, wenn sie falsch zitiert worden wären, was ja wohl nicht der Fall war.
Wogegen aber verstoßen wurde, ist gegen die Kunstfreiheit (https://de.wikipedia.org/wiki/Kunstfreiheit) und das Recht auf freie Meinungsäußerung (https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit) indem man hier zwei Blogbeiträge zensiert und gelöscht hat, die unter das Urheberschutzgesetzt fallen und – auch wenn man es nicht glauben mag – als Kunst(werk) anzusehen sind, in denen u.a. auch das Zitieren ausdrücklich erlaubt ist. (vergl. obige Links)
Relevant in diesem Zusammenhang ist u.a. auch ein jüngstes Urteil:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/hass-kommentar-auf-facebook-klarnamen-duerfen-veroeffentlicht-werden_110544.html
Abschließend kann man noch sagen, dass man den Blog-Post von Hase68 als Mobbing werten könnte, da ja viele wessen, wen er damit meint und die Aussagen beleidigend sprich mobbend sind vor allem gepaart mit seiner Kernforderung.
Signatur
PS: Eine Straftat ist übrigens auch üble Nachrede und falsche Verdächtigung, indem man hier unterstellt, die Person hätte gemobbt und eine Straftat begangen, was nachweislich und bewiesen nicht der Fall war.
PPS: Werden diese Kommentare hier von mir gelöscht oder sogar ich mit meinem Profil, beweist es ja nur erneut die rechtswidrige Zensur von unliebsamen, aber legalen Kommentaren und Inhalten<<
Die zitierte Grundrechtefibel sagt zum Thema Briefgeheimnis übrigens:
"Was der Empfänger danach damit macht, ist seine Sache."
Wir haben daher dann mal einige Fragen an Herrn Brunßen, die er gerne per Email beantworten darf, damit wir sie hier veröffentlichen können. Danke.
- Wieso wird wider besseren Wissens behauptet, dass der gesperrte User gegen das Briefgeheimnis verstoßen hat, wenn dem nachweislich nicht so ist, da davon auszugehen ist, das die Nachrichten für ihn bestimmt war?
- Wieso wird behauptet, dass das Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, wenn man sogar einen Anspruch auf das korrekte Zitieren hat?
- Wieso wird behauptet, dass die Veröffentlichungen eine Straftat ist, wenn dem nachweislich nicht so ist, ja man sogar damit rechnen muss? Und dieses im Rahmen eines Blogbeitrages, der der Rede- und Meinungsfreiheit unterliegt, auch ausdrücklich erlaubt ist?
- Wieso wird dann auch suggeriert, der User hätte gemobbt, wenn er noch nicht mal sagte, von wem er die Nachrichten veröffentlich hat?
- Hat man ihn gefragt, ob er die Erlaubnis hat oder hat eine dritte Person aus Rachsucht einfach behauptet, die seien von mir und er hätte das ohne Erlaubnis gepostet?
- Wenn man eine saubere und ordentliche Singlebörse will, wieso lässt man dann Blog-Beiträge wie den von Hase68 stehen, der unsere Meinung nach Mobbing ist und genügend Leute wissen, wer damit und auch mit dem gesperrten User gemeint ist.
- Wieso mobbt man mit solchen falschen Aussagen und Warnungen wider besseren Wissens selber?
- Wieso verstößt man gegen Art. 5 GG und somit gegen die Rede- und Meinungsfreiheit und zensiert nicht zu beanstandende Inhalte und Blogbeiträge?
- Passend zu 8) Wieso werden Personen und Kommentare entfernt, die die Lügen richtig stellen und auf die Straftaten begangen durch Hase68 und Herrn Brunßen hinweisen?
Wir hätte die schriftlichen Antworten dann gerne bis zum 20. August 2017, damit wie sie veröffentlichen können. Danke!
Passend dazu haben wir dann für diese "Gruppe" auch zwei Testergebnisse:
PS: Wenn man sich nicht mehr zu helfen weiß und keine Argumente mehr hat, beleidigt man oder löscht man halt wie hier :-D