Lieber Heiko Teuchert:
Wir hätten es echt knorke von dir gefunden, wenn du gleich deinen Namen benutzt hättest, anstatt nur eine Email-Adresse und eine unsichtbare Unterschrift. Dann hättest du zwei Minuten Arbeit erspart, um herauszufinden, wer hinter dieser Mail aus dem Netz der Deutschen Telekom stammt. Zwei Minuten, die wir besser hätten nutzen können wie mit Nasebohren oder am Sack kratzen.
Zu deiner Mail:
Hinter „Herren“ gehört ein Komma, keine drei Punkte.
Das erste „sie“ hinter „bitte“ muss GROSS geschrieben werden, das Leerzeichen zwischen „Zipkat“ und dem Komma entfernt werden; mal abgesehen davon, dass die beiden Kommata in dem Satz falsch sind.
Auch etwas weiter tiefer wird das „sie“ noch immer groß geschrieben ebenso wie das Wort „verfasser“.
Zwischen „der“ und „Verfasser“ ist ein Leerzeichen zuviel und hinter „wusste“ gehört ein Komma.
Die drei Punkte hinter „sind“ gehören da auch nicht hin, eher ein Komma. Das Wort „erfolgen“ wirkt an dieser Stelle falsch, besser wäre „gestellt werden“.
Hinter „Zipkat“ ist das Komma falsch, dazu erneut ein Leerzeichen zwischen „ertsattet“ und „nach“ sowie zwischen § und der Zahl „187“, das Wort „ertsattet“ ist hier auch komplett falsch.
Unsere Beiträge sind ja auch nicht immer ganz fehlerfrei, aber dieser kurze Text… Das mit Komme und Leerzeichen üben wir aber noch mal, ja?
Zum Inhalt als solches:
Leider hast du dich, lieber Heiko, nicht legitimiert, sodass wir gar nicht wissen, ob du überhaupt rechtsverbindliche Forderungen im Namen von Pretty Belinda stellen darfst.
Vielleicht erklärst du uns auch mal, wieso der Verfasser der Screenshots, sie in einem „unmöglichen Zusammenhang“ darstellt? Zumal Frau Zipkat ja auch eine Mitverfasserin der Screenshots ist, da sie ja am Inhalt mit beteiligt war und ihn selbst verfasst hat.
Vielleicht kannst du uns ja auch sagen, wer der Verfasser sein soll, damit wir es ihm sagen können. Wir wissen es nämlich nicht, da wir die Screenshots so bekamen.
Wir hoffen auch, dass sich Frau Zipkat nicht übergab, als den Behörden die Originalscreenshots aushändigte. Heißt das, aber, sie hat den Verfasser besucht und von dem die Screenshots bekommen? Den das wären dann ja eigentlich die Originalscreenshot.
Und wieso wird der Fall beim Amtsgericht Eckernförde erneut geprüft? Das hieße ja schon, dass er da schon einmal geprüft wurde und abgelehnt wurde.
Zum Abschluss: Wieso eigentlich Schmutzattacke und unmöglichen Zusammenhang und §187 StGB?
§187 StGB wäre ungefähr, wenn wir behaupten würden, einer ihrer vielen Sexpartner hätte sich bei ihr mit Clamydien, Tripper oder Syphilis angesteckt. Ist möglich, können wir aber nicht beweisen.
Was wir aber beweisen können, da es für sich selber spricht, sind die Tatsachen, die in dem Artikel stehen. Vielleicht sollten wir gleich noch mal einen zweiten über sie veröffentlichen und den Rest der Screenshots veröffentlichen, den wir noch haben? Was hälst du davon lieber Heiko Teuchert? Das würde dann den „unmöglichen Zusammenhang“ als wahre Tatsache darstellen. Willst du das?